Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2024
Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2023
Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2021
Berlin/Frankfurt am Main (sth). Offiziell gestartet wurde sie bereits Anfang 2021 – doch erst Mitte dieses Jahres legte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erstmals Zahlen dazu vor, wie viele Menschen Anspruch auf die sogenannten Grundrente für langjährige Niedriglohnbezieher haben. Demnach erhielten Ende vergangenen Jahres rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner monatlich einen Zuschlag von durchschnittlich 86 Euro zu ihrer selbst erworbenen Rente – etwa 953.000 Bezieher einer Altersrente, knapp 93.000 Hinterbliebene und rund 58.000 Erwerbsgeminderte. Im Schnitt erhöhten sich die betroffenen Altersrenten dadurch nach DRV-Angaben um 7,5 Prozentpunkte.
Mehr Rente für pflegende Angehörige, die davon wissen!
Deutsche Rentenversicherung lenkt ein und akzeptiert Sichtweise des Bundesverbandes der Rentenberater: 99,99 % Teilrente ist möglich!
Rentnerinnen und Rentner, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, können ihre eigene Rente merklich erhöhen, wenn sie die Rentenversicherung anweisen, statt der vollen Rente nur eine Teilrente zu leisten.
Die dadurch gewonnene Rentenerhöhung hängt vom Pflegegrad des Angehörigen und vom zeitlichen Abstand zur Regelaltersgrenze der pflegenden Person ab. Bei einer heute 67-jährige Rentnerin, die ein Jahr lang ihren Partner pflegt, der Pflegegeld auf Basis von Pflegegrad 2 bezieht, würde sich die Rente ab Juli nächsten Jahres um über 11 Euro pro Monat erhöhen – lebenslang! Bei einer angenommenen Lebenserwartung von 20 Jahren und Rentensteigerungen von 2 % pro Jahr ergibt das unterm Strich für ein Jahr Pflege eine zusätzliche Rente von 2.700 Euro.